Wenn sich Kassenpatienten selbst in eine Klinik einweisen …

3.07.2018

… dann müssen sie mit Widerstand ihrer Krankenversicherung rechnen. Die sieht nämlich, außer in Notfällen, gern eine vertragsärztliche Einweisung als Basis für die Kostenerstattung. In einem Urteil vom 19. Juni hat das Bundessozialgericht nun die Patientenrechte gestärkt: Auch abseits von Notfällen sind die Krankenkassen zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn die Versorgung „in einem zugelassenen Krankenhaus erfolgt, erforderlich und wirtschaftlich ist“.

Im verhandelten Fall hatte sich ein Mann für drei Wochen zur stationären Behandlung in eine Klinik begeben, ohne von einem Vertragsarzt eingewiesen worden zu sein. Seine Krankenkasse verweigerte im Anschluss die Erstattung der fälligen 5.600 Euro unter Berufung auf die „Selbsteinweisung“. Die Sache ging vor das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, das ebenso für den Patienten entschied wie nun das Bundessozialgericht in der Revision. Sollten in den Bundesländern von diesem Urteil abweichende Regelungen getroffen worden sein, dann sind diese nichtig.

Über Stefan Firnkäs

Tätig seit: 2004 Berufsbezeichnung: Versicherungsmakler Schwerpunkte: Private Krankenversicherung Altersvorsorge Berufsunfähigkeit Krankenzusatzversicherung betriebliche Altersvorsorge Gewerbeversicherung Finanzcheck Risikolebensversicherung gesetzliche Krankenversicherung Pflegeversicherung Sachversicherungen Kapitalanlage Qualifikationen: Versicherungsfachmann IHK Finanzanlagenfachmann IHK Selbstbeschreibung: Ich biete als Versicherungsmakler einen unabhängigen und fairen Marktüberblick. Ich vergleiche nicht nur Prämien, sondern auch die Leistungen der Produkte. Stets zum Vorteil meiner Kunden. Versicherungsvermittler seit 10/2004

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