Kfz-Versicherung muss bei Bagatellschäden kein Gutachten bezahlen

25.04.2018

Wer bei kleineren Schäden am Auto einen Sachverständigen mit einem Gutachten beauftragt, sollte zuvor die Kostenübernahme mit der Versicherung klären. Das gilt auch, wenn die Versicherung des Schädigers sich schon bereiterklärt hat, den vollen Schaden zu regulieren.

Das Amtsgericht Hamburg entschied kürzlich über die Klage einer Kfz-Halterin, die neben 760 Euro für die Schadensbehebung auch 360 Euro für ein Gutachten eingefordert hatte. Dieses hielt sie für nötig, um verdeckte Schäden auszuschließen. Der Versicherer hingegen war der Auffassung, es sei für die Geschädigte leicht erkennbar gewesen, dass es sich lediglich um einen Bagatellschaden handelte. Die 360 Euro für das Gutachten gehörten damit nicht zur Versicherungsleistung.

Dieser Argumentation des Versicherers schloss sich das Gericht an und wies die Klage ab. Bei einem Bagatellschaden – wofür gemeinhin eine Grenze von 1.000 Euro gezogen wird – sei ein einfacher Kostenvoranschlag einer qualifizierten Werkstatt zur Schadensfeststellung ausreichend.

Über Stefan Firnkäs

Tätig seit: 2004 Berufsbezeichnung: Versicherungsmakler Schwerpunkte: Private Krankenversicherung Altersvorsorge Berufsunfähigkeit Krankenzusatzversicherung betriebliche Altersvorsorge Gewerbeversicherung Finanzcheck Risikolebensversicherung gesetzliche Krankenversicherung Pflegeversicherung Sachversicherungen Kapitalanlage Qualifikationen: Versicherungsfachmann IHK Finanzanlagenfachmann IHK Selbstbeschreibung: Ich biete als Versicherungsmakler einen unabhängigen und fairen Marktüberblick. Ich vergleiche nicht nur Prämien, sondern auch die Leistungen der Produkte. Stets zum Vorteil meiner Kunden. Versicherungsvermittler seit 10/2004

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